Allgemeine Einkaufsbedingungen

borchers fine food GmbH & Co. KG

1. Geltungsbereich 

1.1. Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen (nachfolgend „AEB“) gelten für alle Verträge, die die borchers fine food GmbH & Co. KG (nachfolgend „Käufer“) mit Lieferanten oder Dienstleistern (nachfolgend „Verkäufer“) über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen abschließt und sind ausschließlich für Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen vorgesehen.  

 

1.2. Die Geltung erstreckt sich nicht nur auf das erste Geschäft zwischen den Parteien, sondern ausdrücklich auch auf alle Zusatz- und Folgeaufträge. 

 

1.3. Kaufmann ist entweder derjenige, der ein Handelsgewerbe betreibt oder derjenige, der die Firma seines Unternehmens in das Handelsregister eintragen lässt. 

 

1.4. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Diese AEB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AEB abweichende Bedingungen des Verkäufers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Käufer hätte ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Diese AEB gelten auch dann, wenn der Käufer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Verkäufers die Lieferung oder Leistung vorbehaltlos annimmt.  

 

1.5. Diese AEB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 

 

1.6. Der Käufer ist jederzeit berechtigt, diese AEB zu ändern oder zu ergänzen. Auftraggeber haben das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Erfolgt der Widerspruch nicht in Textform innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Änderung wirksam. Verkäufer werden in Textform bei Beginn der Frist darauf hingewiesen, dass die Änderungsmitteilung als akzeptiert gilt, wenn nicht binnen vier Wochen widersprochen wird.  

 

2. Vertragsschluss und Vertragsänderungen 

2.1. Bestellungen des Käufers sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich oder in Textform erfolgen. Der Käufer ist berechtigt, Lieferungen ohne vorhergehende verbindliche Bestellung nicht anzunehmen. Unklarheiten innerhalb einer Bestellung sind vom Verkäufer schriftlich oder in Textform mit dem Käufer zu klären. 

 

2.2. Der Verkäufer hat die Bestellung innerhalb von drei (3) Werktagen zu bestätigen oder durch Versand der Ware vorbehaltlos auszuführen.  

 

2.3. Bestellungen, Abschlüsse und Lieferabrufe sowie deren Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. 

 

2.4. Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages, einschließlich dieser AEB, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. 

 

3. Lieferung und Verzug 

3.1. Die vereinbarten Liefertermine und -fristen sind verbindlich. 

 

3.2. Lieferungen haben innerhalb der vereinbarten Fristen an die von dem Käufer angegebene Empfangsstelle zu erfolgen.  

 

3.3. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass der vereinbarte Liefertermin nicht eingehalten werden kann, andernfalls kann es sich auf solche Umstände später nicht mehr berufen. 

 

3.4. Im Falle des Lieferverzugs stehen dem Käufer die gesetzlichen Ansprüche zu, insbesondere das Recht auf Rücktritt und Schadensersatz. Die Annahme einer verspäteten Lieferung oder Leistung beinhaltet keinen Verzicht auf Ersatzansprüche. Der Verkäufer haftet auch für solche Schäden, die dem Käufer infolge von Ansprüchen Dritter wegen Lieferverzugs entstehen, soweit diese bei Vertragsschluss vorhersehbar waren. 

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen 

4.1. Die vereinbarten Preise sind Festpreise und verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, einschließlich Lieferung „frei Haus“ und Verpackung.  

 

4.2. Rechnungen sind nach erfolgter Lieferung bzw. Leistungserbringung unter Angabe der Bestellnummer an den Käufer digital an [email protected] zu übermitteln.  

 

4.3. Zahlungen erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 45 Tagen nach Rechnungserhalt und Lieferung der Ware oder Erbringung der Dienstleistung. 

 

5. Gefahrenübergang, Versand, Verpackung 

5.1. Die Gefahr geht erst mit ordnungsgemäßer Ablieferung der Ware am vereinbarten Erfüllungsort auf den Käufer über. 

 

5.2. Der Versand erfolgt auf Kosten des Verkäufers. Die Ware ist ordnungsgemäß zu verpacken, um Transportschäden zu vermeiden.  

 

5.3. Der Verkäufer ist verpflichtet, umweltfreundliche Verpackungsmaterialien zu verwenden. 

 

6. Qualitätsstandards, Mängeluntersuchung und Gewährleistung 

6.1. Der Verkäufer sichert zu, dass die gelieferten Waren der mit dem Käufer abgestimmten Beschaffungsspezifikation, die gesondert vereinbart wurden, entsprechen. Der Käufer kann zur Sicherstellung dieser Standards Muster und Analysen anfordern.  

 

6.2. Der Kauf der zu liefernden Waren erfolgt ausschließlich unter dem Vorbehalt eines positiven Analysegutbefunds. Dieser Analysegutbefund erfolgt abhängig vom Rohstoff entweder auf Basis eines vorzulegenden chargenspezifischen Analysezertifikates oder eines chargenspezifischen Freigabemusters, das seitens des Käufers einer externen Analyse (Dauer: ca. 14 Tage) unterzogen wird. Die gelieferten Waren werden durch den Käufer eingehend geprüft, um sicherzustellen, dass sie den vereinbarten Qualitätsanforderungen entsprechen.  

 

6.3. Stellt der Käufer Mängel fest, ist der Verkäufer verpflichtet, die Mängel unverzüglich zu beseitigen oder eine mangelfreie Lieferung zu erbringen. Die gesetzlichen Mängelansprüche des Käufers bleiben unberührt. 

 

7. Haftung 

7.1. Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. 

 

7.2. Der Verkäufer stellt den Käufer von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Mängeln, Verletzungen von Schutzrechten oder sonstigen Pflichtverletzungen des Verkäufers geltend gemacht werden. 

 

8. Geheimhaltung 

8.1. Der Verkäufer ist verpflichtet, alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer bekannt werden und als vertraulich gekennzeichnet oder ihrer Natur nach vertraulich sind, geheim zu halten.  

 

8.2. Diese Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. 

 

9. Eigentumsvorbehalt 

9.1. Das Eigentum an der gelieferten Ware geht nach vollständiger Zahlung auf den Käufer über.  

 

9.2. Jeglicher verlängerter oder erweiterter Eigentumsvorbehalt des Verkäufers wird ausgeschlossen. 

 

10. Rechte des geistigen Eigentums 

10.1. Der Verkäufer garantiert, dass durch die Lieferung und Nutzung der gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen keine Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Patente, Marken oder sonstige Schutzrechte, verletzt werden.  

 

10.2. Der Verkäufer stellt den Käufer von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung solcher Rechte resultieren.  

 

10.3. Alle von dem Käufer zur Verfügung gestellten Unterlagen, Zeichnungen, Muster und sonstige Informationen bleiben geistiges Eigentum des Käufers und dürfen vom Verkäufer nur im Rahmen des Vertragszwecks verwendet werden. 

 

11. Datenschutz 

11.1. Der Käufer verarbeitet personenbezogene Daten des Verkäufers im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen.  

 

11.2. Der Verkäufer verpflichtet sich, alle ihm übermittelten personenbezogenen Daten nur im Rahmen der vertraglich vorgesehenen Zwecke zu verarbeiten. 

 

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht 

12.1. Erfüllungsort für die Lieferungen und Leistungen ist der Sitz des Käufers, sofern nichts anderes vereinbart ist.  

 

12.2. Gerichtsstand ist Oyten.  

 

12.3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Bestimmungen des Internationalen Privatrechts. 

 

13. Salvatorische Klausel 

Sollte eine Bestimmung dieser AEB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt für etwaige Regelungslücken. 

 

14. Schlussbestimmungen 

14.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AEB bedürfen der Schriftform.  

 

14.2. Nebenabreden bestehen nicht.  

 

14.3. Der Verkäufer darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen. 


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